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19.08.2025
#Online
Nachhaltigkeitsberichte, CSRD und ESRS - was kommt auf Unternehmen ab 2025 zu?

Die drei Grundkriterien, wann ein Unternehmen nach den Plänen der EU berichtspflichtig werden soll, stehen bereits fest. Die Kriterien lauten “Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“, “Unternehmen mit mehr als 40 Mio. Euro Nettoumsatz“ und “Unternehmen mit mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme.“ Erfüllt also ein Unternehmen zwei der drei Grundkriterien, muss es zukünftig Nachhaltigkeitsberichte liefern.

Obwohl die CSRD-Richtlinien der EU noch in nationales Recht übertragen werden müssen, gibt es jedoch durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits jetzt klare Anhaltspunkte dafür, was und wie berichtet werden muss.

Die Referentin bespricht mit Dir, was Du schon jetzt tun kannst und vor allem, welche Deadlines auf Dich zukommen. Ihr unterhaltet Euch zudem über CSRD und die Bedeutungen für Dein Unternehmen. Außerdem weißt Du nach dem Webinar, welche Details in einen Nachhaltigkeitsbericht gehören.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: ESG/Nachhaltigkeit/Green Contracts

Veranstalter: eVergabe.de

Adresse: #Online

27.08.2025
#Online
Bauschäden

Bei vielen Bauvorhaben ist der störungsfreie Bauablauf mittlerweile der Ausnahmefall.

Häufig werden Auftraggeber mit Planungs- oder Ausführungsmängeln und Terminüberschreitungen der von ihnen beauftragten Projektbeteiligten konfrontiert, welche mit teils erheblichen Mehrkosten bei der Projektrealisierung einhergehen. In der jüngeren Vergangenheit sind Auftraggeber vermehrt dazu übergegangen, diese Mehrkosten an die verantwortlichen Projektbeteiligten weiter zu belasten. Die Berechtigung hierzu ergibt sich aus dem Werkvertrags- und dem allgemeinen Schuldrecht des BGB bzw. aus der VOB/B. In der Praxis zeigt sich allerdings häufig, dass die Regressierung der Mehrkosten beim jeweiligen Verursacher mangels Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen erschwert wird oder sogar scheitert.

Im Rahmen des Seminars zeigen die Dozenten auf, wie der Auftraggeber beim Auftreten von Mängeln oder der nicht rechtzeitigen Leistungserbringung der von ihm beauftragten Projektbeteiligten reagieren und handeln sollte, um Regressansprüche gegen die haftenden Baubeteiligten zu sichern. Dabei wird anhand von praxisnahen Fallbeispielen besonders auf die formalen Voraussetzungen eingegangen, welche der Auftraggeber zur Wahrung seiner Rechte und Ansprüche schaffen muss. Ferner werden praktische Möglichkeiten zur Schaffung einer aussagekräftigen Dokumentation aufgezeigt. Ziel ist es, projektbegleitend die erforderlichen Voraussetzungen für den späteren Regress von Mehrkosten zu schaffen und somit das Risiko einer erheblichen Steigerung der Projektkosten zu minimieren.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Tätigkeitsgebiet: Bauvertragsrecht

Veranstalter: KommunalplusBildung

Adresse: #Online

28.08.2025
Das Zuwendungsvergaberecht

Förderprojekte öffentlicher/privater Zuwendungsempfänger sind weiterhin bundesweit an der Tagesordnung, nicht zuletzt aufgrund der sich hierzulande vollziehenden Transformation (Verkehrswende, Energiewende, Infrastrukturen, etc.). Hier gilt es, das besondere Zuwendungsvergaberecht des Fördermittelgebers zu beachten, um – z.T. empfindliche -Mittelkürzungen für das Projekt tunlichst zu vermeiden.

Nähere Informationen finden Sie hier

Tätigkeitsgebiet: Vergaberecht, Zuwendungsrecht

Veranstalter: forum vergabe e.V.

Adresse: #Online

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